Wochenkommentare
Woko vom 31.1.2016: Das Dilemma einer falschen Steuerpolitik Drucken E-Mail

Jahrzehntelang haben die Regierungen der hochentwickelten Staaten der westlichen Welt eine Steuerpolitik betrieben, welche die Vermögenden großteils ungeschoren ließ. Zahlreiche Steuerschlupflöcher oder die Möglichkeit die Steuerpflicht dorthin zu verschieben, wo sie möglichst gering ist, sorgten dafür, dass die wirklichen Profiteure des neoliberalen Systems gemessen an ihren Profiten am wenigsten in dieses System einzahlten.

 

Viele Jahre schien das kein Problem zu sein. Die Regierungen holten sich die Steuergelder überwiegend vom sogenannten Mittelstand, der in Zeiten der Prosperität immer noch genug gemolken werden konnte, um den staatlichen Aufgaben nachzukommen.

 

Zu Beginn des neuen Jahrtausends wurde jedoch zunehmend klarer, dass bei sinkendem Wirtschaftswachstum, steigenden Arbeitslosenzahlen und explodierenden Staatsschulden diese Steuerpolitik problematisch wird. Was die Arbeitnehmer an Steuern aufzubringen vermögen, reicht bei Weitem nicht mehr aus, um die staatlichen Aufgabenbereiche zu erfüllen, ohne weitere Schulden zu tätigen. Innerhalb der Staaten der europäischen Union reagierte man auf dieses Szenario zunächst mit der Einführung einer Schuldenbremse für die einzelnen Mitgliedsstaaten. Diese wurde jedoch spätestens durch den Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise außer Kraft gesetzt und die Verschuldung der Staaten wurde nicht etwa durch Eintreiben von Steuern beim Finanz- und Großkapital eingedämmt, sondern durch Drucken von neuen Geldscheinen. Selbst zukünftige Generationen geraten durch diese Politik in eine Schuldenfalle, aus der es innerhalb des Systems kein Entrinnen gibt.

 

Mittlerweile - auch angeheizt durch die aktuelle Flüchtlingskrise - steigen die staatlichen Ausgaben. Dazu kommt eine gesamtwirtschaftlich immer unsichere Situation - sei es durch den sinkenden Ölpreis oder das einbrechende Wirtschaftswachstum in China.

Die Staaten werden also weiter zusätzliches Geld brauchen, um die vielfältigen neuen Herausforderungen zu bewältigen. Der derzeit betriebene Sozialabbau alleine wird abgesehen vom falschen politischen Signal jene Geldmittel nicht freispielen, welche die Staaten benötigen werden.

 

Die Steuer- und Abgabenbelastung wird daher für die Arbeitnehmer in den nächsten Monaten spürbar steigen. Da die Regierungen jedoch wissen, dass weitere Steuererhöhungen bei den Arbeitnehmern auf zunehmenden Widerstand derselben fallen werden, betreibt die europäische Union derzeit auch eine Scheinsteuereintreibungspolitik bei den großen Konzernen, um sozusagen die Bürger zu beruhigen.

Die EU-Kommission hat Ende Jänner Vorschläge zur Vermeidung der Steuerhinterziehung von Großkonzernen ausgearbeitet, lässt dabei jedoch wesentliche Steuerschlupflöcher weiterhin offen.

Auch Steuernachzahlungen von Großkonzernen wie Amazon oder Google sind im Moment gang und gäbe. Aber auch diese sind im Wesentlichen Scheingefechte, um das gemeine Volk auf neue Belastungen vorzubereiten. So hat Google beispielsweise in Großbritannien 171 Millionen an Steuern nachbezahlt. Das klingt zwar viel, entspricht jedoch - gemessen am Gewinn von 7,2 Milliarden Pfund allein im Vorjahr - einem Steuersatz von maximal 3,5 Prozent.

 

Es ist nicht zu erwarten, dass das Finanz- und Großkapital in Zukunft tatsächlich jene Steuersätze zahlen wird, die auch Klein- und Mittelbetriebe zu zahlen haben. Zu groß ist die Macht und der Einflussbereich dieser Global Player auf die Politik, welche vom Geist, den sie selbst geschaffen hat, längst dominiert wird. Man muss also dieser Politik und deren Repräsentanten ein Ende setzen, um systemische Veränderungen im Steuersystem zu ermöglichen. (Gerhard Kohlmaier)

 
Antwortschreiben des Gesundheitsministeriums vom 28.12.2015 Drucken E-Mail

Sehr geehrter Herr Mag. Kohlmaier!

Herzlichen Dank für Ihr Schreiben an Frau Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser!

Die Sicherstellung einer umfassenden öffentlichen Gesundheitsversorgung ist eines der zentralen Ziele der Gesundheitspolitik. Die Reformbemühungen, die wir mit der Gesundheitsreform setzen, zielen darauf ab, das öffentliche Gesundheitssystem in höchster Qualität nachhaltig abzusichern.

Wir bedauern sehr, dass Sie im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung so schlechte Erfahrungen gemacht haben. Leider hat das Bundesministerium für Gesundheit keine Möglichkeit, auf die konkreten Abläufe in Krankenanstalten Einfluss zu nehmen. Die Zuständigkeit liegt bei den Ländern bzw. den Rechtsträgern der Krankenanstalten.

Ich habe Ihr Schreiben daher an das Büro der zuständigen Stadträtin Mag. Wehsely weitergeleitet und mir wurde telefonisch versichert, dass eine rasche Klärung erfolgen wird.

Ich darf Ihnen, auch im Namen der Frau Bundesministerin, alles Gute und eine rasche Genesung wünschen und stehe natürlich auch weiterhin gerne zu Ihrer Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Nina Pfeffer

Mag.a Nina Pfeffer
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Kabinett der Bundesministerin Dr.in Sabine Oberhauser, MAS

Fachreferentin für Strukturagenden, Gesundheitsreform und Qualität im Gesundheitswesen



Bundesministerium für Gesundheit
Radetzkystr. 2, 1030 Wien
Tel.:  +43-1-71100-4568

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Offener Brief an die Frau Gesundheitsministerin Drucken E-Mail

Sehr geehrte Frau Gesundheitsministerin Dr. Sabine Oberhauser!

Seit Tagen verfolge ich die Spardiskussion rund um unser öffentliches Gesundheitswesen.

Ich selbst wurde vor etwas mehr als zwei Wochen mit 40 Grad Fieber im SMZ-Ost vom diensthabenden Arzt nicht einmal untersucht, sondern mit der Vermutung, es herrsche eine Medikamentenallergie vor, nach Hause geschickt.

Drei Tage später begab ich mich ebenfalls mit 40 Grad Fieber und Atemnot in die Notaufnahme des Allgemeinen Krankenhauses. Ich wurde dort auch ausführlich  über acht Stunden untersucht und der in der Notaufnahme tätige Oberarzt teilte mir schließlich mit, dass ich eine schwere Lungenentzündung hätte. Er verschrieb mir ein Antibiotikum und schickte mich mit den Worten „so eine Lungenentzündung lässt sich ausgezeichnet zuhause behandeln“ wieder weg. Auf mein Erstaunen hin, dass er mich trotz meiner massiven gesundheitlichen Probleme (Atemnot, hohes Fieber) nicht stationär aufnehmen wolle, teilte er mir mit, dass dies nicht möglich sei, da er kein Bett frei habe. Im Übrigen, so meinte er weiter, habe er für 800 in der Notaufnahme behandelte Patienten 8 Betten zur Verfügung und diese würden in erster Linie von Krebspatienten besetzt.

Sehr geehrte Frau Gesundheitsministerin, ich schreibe Ihnen diese Zeilen noch vom Krankenbett eines Privatkrankenhauses aus, an welches ich mich in meiner Not wandte und dessen Ärzten ich mein Leben verdanke, denn ich wurde dort operiert, weil sich in meinem Rippenfell 2,5 Liter Eiter befand und ich eine schwere, verschleppte Lungenentzündung hatte. Ich stand kurz vor einer Sepsis, und auch bei der Operation selbst drohte mehrmals ein Organversagen, weil der Organismus bereits so schwer belastet war.

Aber im SMZ-Ost und im AKH schickte man mich einfach nach Hause. Inwiefern man im gegenständlichen Fall von einer Unterlassung der Hilfeleistung seitens der Spitäler bzw. Ärzte sprechen kann, wird sich noch herausstellen. Welche ärztliche Ethik diesen Entscheidungen der Spitalsärzte zugrunde lag, wird auch noch zu eruieren sein. Aber letztlich, Frau Minister, gibt es für diese Vorgänge auch eine politische Verantwortung, und da bin ich bei Ihnen an der richtigen Adresse.

Ich denke, dass Sie mit mir einer Meinung sind, dass solche Vorfälle in öffentlichen Krankenhäusern nicht passieren dürfen und ich frage Sie daher, was Sie dagegen unternehmen werden, damit diese in Zukunft ausgeschlossen werden können?

Ich fordere Sie auch auf, sich dafür einzusetzen, den Sparkurs im öffentlichen Gesundheitswesen ein Ende zu bereiten, weil dieser, wie sich an meinem Beispiel belegen lässt, lebensgefährlich für die Patienten ist. Die Österreicher zahlen enorme Summen an gesetzlicher Krankenversicherung und an privaten Zusatzversicherungen. Sie haben daher auch ein Recht auf eine ordentliche Versorgung im Krankheitsfall. Sorgen Sie dafür!

Schließlich gehe ich davon aus, dass Sie selbst ein großes Interesse an der Aufklärung des von mir skizzierten Sachverhaltes haben und mir nach meiner Genesung dabei behilflich sein werden, die Verantwortungen zu klären.

Ich wünsche Ihnen besinnliche Weihnachten

Mag. Gerhard Kohlmaier, Steuerinitiative im ÖGB

 
Wokovom 29.11.2015: Die Beamten-Pensionslüge Drucken E-Mail

 

Die Pensionskommission hat vor wenigen Tagen ein Gutachten zur Entwicklung der Pensionen vorgelegt. Und während die ÖVP wieder einmal eine automatische Angleichung der Pensionen an die Lebenserwartung fordert, sieht die SPÖ trotz steigender Bundeszuschüsse - für heuer sind das 3,07% vom BIP - bis 2020 soll dieser Betrag auf 3,35% steigen.

Wie ich in meinem letzten aktuellen Thema zu den Pensionen (http://www.steuerini.at/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=3&Itemid=17) bereits angeführt habe, ist jedoch nicht die demografische Entwicklung das Maß für die Pensionshöhe, sondern die Wertschöpfung einer Gesellschaft.

Mit noch einer regelmäßig vor erwarteten Pensionsreformen wiederkehrenden Mär möchte ich in diesem Wochenkommentar aufräumen. Die Medien verbreiten beharrlich Unwahrheiten sowohl über die Höhe der durchschnittlichen Beamtenpensionen als auch über die riesigen Zuschüsse, die der Staat dafür zu bezahlen hätte.

Dass die Zuschüsse des Staates zu den Beamtenpensionen höher sein müssen als im ASVG-Bereich versteht sich von selbst, wenn man weiß, dass

  • die Einnahmen der Pensionsbeiträge für die Beamten direkt ins Budget fließen
  • der Dienstgeber, also der Staat, überhaupt keine Dienstnehmerbeiträge zahlt und dies erst bei den Pensionsauszahlungen nachholt.

Es ist daher logisch, dass alleine aus diesen Gründen die Zuschüsse des Staates höher sein müssen.

Was die Höhe der Beamtenpensionen betrifft, so ist ferner folgendes festzuhalten:

  • die Pensionsbeiträge der Dienstnehmer betragen bei ASVG-Versicherten 10,25%, die der Beamten 11,05 für Dienstnehmer ab 1995 bzw. 12,25% für die anderen
  • Beamte zahlen im Ruhestand einen Pensionssicherungsbeitrag von bis zu 3,3% bis zum Lebensende, im ASVG-Bereich gibt es diesen Beitrag nicht
  • ASVG-Versicherte erhalten am Ende ihrer Dienstzeit eine Abfertigung, Beamte nicht. (Gerhard Kohlmaier)

 

 
Woko vom 22.11.2015 Drucken E-Mail

siehe "Aktuelles Thema": Der nächste Angriff auf die Pensionen steht bevor!

 
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