31.8.: Bau der Hochgarage durch die PVA geht alle BürgerInnen an Drucken

Warum der geplante Bau einer Hochgarage durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) nicht nur ein Ärgernis für einige Anrainer ist, sondern für alle StaatsbürgerInnen

Auch wenn die PVA in Selbstverwaltung agiert, so ist sie keine private Institution, sondern es werden dadurch nur Verwaltungsaufgaben der öffentlichen Hand ausgelagert und einem Personenkreis, welcher die Beitragszahler (Pensions- und Dienstgeberbeiträge) symbolisiert, anvertraut. Es geht hier also darum, dass dieser sogenannte Verwaltungsrat die Beiträge im Sinne des Gemeinwohls verwendet.

Was mit einem Grundstück der PVA passiert, ob man es zum Wohle der BürgerInnen verwendet oder nicht, geht uns daher alle an. Das ist längst nicht mehr nur eine Angelegenheit von Anrainern, es betrifft alle StaatsbürgerInnen.

Die gesetzliche Aufsichtspflicht über die PVA haben der Finanz- und der Gesundheitsminister. Sie können und müssen, wenn im Rahmen der Selbstverwaltung Verstöße gegen die Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit oder Zweckmäßigkeit ruchbar werden, einschreiten.

Aus Sicht der Bürgerinitiative wird mit dem geplanten Bau eindeutig gegen diese Prinzipien verstoßen und die verantwortlichen Minister sind gefordert.

ffentliche Institutionen und deren Tätigkeiten unterliegen jedoch auch der Akzeptanz der BürgerInnen, zu deren Wohl sie zu agieren haben.

Der Klimawandel ist eine Tatsache, auch wenn es zu den entscheidenden Ursachen dafür unterschiedliche Meinungen gibt. Die zunehmende Erwärmung und deren negative Auswirkungen spürt jeder von uns. Deswegen muß die Gesellschaft darauf reagieren. Das wird auch von der Stadt Wien und der Bundesregierung anerkannt.

Daher haben sich auch beide im "Wiener Klimafahrplan" und im "Mobilitätsmasterplan des Bundes" zu einer weitestgehenden Änderung der bisherigen Politik verpflichtet.

Kurz gesagt : Ausbau des Grünraumes, Entsiegelung von Böden, Förderung des öffentlichen Verkehrs statt Ausweitung des PKW-Verkehrs, Reduktion von Garagenstellplätzen, Förderung von Mobilitätsmanagement in Betrieben u.a.m.

Das ist die neue Zweckmäßigkeit, zu der sich Stadt Wien und Bundesregierung verpflichtet haben. Es ist nun ihre Pflicht, diese Zweckmäßigkeit in der PVA durchzusetzen und der PVA dabei auch zu helfen.

Alle Maßnahmen, die von der PVA bisher gesetzt wurden, können rückgängig gemacht werden und im Rahmen der neuen Leitlinien sogar ins Positive verkehrt werden. Je früher damit begonnen wird, desto mehr Steuergeld ersparen wir uns.

Sinnloses wird auch durch Genehmigung nie zum Sinn! Es ist aber noch nicht zu spät: Tragen Sie durch Gebrauch Ihrer Bürgerrechte dazu bei, dass die Verantwortlichen zur Vernunft kommen und auf die Durchführung dieses absurden Plans verzichten und das Grundstück zweckmäßig zum Wohle der BürgerInnen verwenden.

Unterzeichnen Sie daher unsere Petition und nehmen Sie an der Demonstration am 18. September teil!

F.d.I.v.: Bürgerinitiativen „Lebensraum statt Verkehrsstau“ und „Nordwestbahnhof“ sowie Bezirksräte von SPÖ, GRÜNE, NEOS, VP, FPÖ, LINKS. Mag. Gerhard Kohlmaier, Wehlistraße 150/73, 1020 Wien