Wochenkommentare
Wochenkommentar vom 22.4.2012: Aufruf für die Protestkundgebung am 11. Mai Drucken E-Mail

 

Der Fiskalpakt soll noch im Mai vom österreichischen Parlament ratifiziert werden. Mit einfacher Mehrheit, wenn nötig, versteht sich. Ohne die BürgerInnen über die Tragweite dieses Fesselungsvertrages zu informieren.

All jene, die dieses Vertragswerk studiert haben (http://www.steuerini.at/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=18&Itemid=22), sind sowohl entsetzt über den Inhalt, also über die ökonomischen, sozial- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen, als auch über den damit verbundenen weiteren Demokratieabbau.

Nun hat sich ein Personenkomitee gegründet (http://www.werkstatt.or.at/index.php?option=com_content&task=view&id=629&Itemid=1), welches eine Ratifikation des Vertrages ohne eine Volksabstimmung darüber strikt ablehnt. Um diese Forderung zu bekräftigen, ruft dieses Komitee für Freitag, den 11. Mai um 18 Uhr zu einer Protestkundgebung auf.

Die „Steuerinitiative im ÖGB“ schließt sich dieser Forderung nach einer Volksabstimmung über das Vertragswerk an und appelliert darüber hinaus an Organisationen wie ATTAC sowie alle „Wege aus der Krise“ - Organisationen, wie Beigewum, Südwind, Forum Soziale Gerechtigkeit, Katholische Sozialakademie u.a., die Gewerkschaften, die Arbeiterkammer und andere fortschrittliche Organisationen, welche den Fiskalpakt bzw. dessen Ratifizierung durch das Parlament ebenfalls ablehnen, sich dieser Kundgebung am 11.5. anzuschließen. Nur wenn wir unsere berechtigte Kritik bündeln, nur wenn wir gemeinsam vorgehen, werden wir Erfolg haben! (Gerhard Kohlmaier)

 

 
Reaktionen der Parlamentarier auf den Offenen Brief vom 10.4.2012 Drucken E-Mail

 

Reaktionen auf den Offenen Brief vom 10.4.2012:

10.4.

Sg. Herr kohlmaier, in meinem klub wird diese thematik noch sehr ausführlich und intensiv diskutiert.wie die tatsächliche entscheidung aussehen wird, kann ich ihnen zum heutigen zeitpunkt noch nicht sagen.

Mfg gabi binder-maier (SPÖ)

Lieber Gerhard Kohlmaier!


Ich danke dir für die Zusendung - ich habe den Artikel und schon einige andere von Stephan Schulmeister zum Fiskalpakt gelesen. Ich habe auch andere Artikel studiert, die Bedenken (u.a. den von dir angeführten zur demokratiepolitischen Analyse aus der Arbeiterkammer: ) zum Fiskalpakt äußern.

So ist zum Beispiel nicht unerheblich, dass nach allem was ich bisher studiert habe, der Fiskalpakt keine Kündigungsmöglichkeit kennt bzw. formuliert. Somit wäre eine Kündigung nur nach Völkervertragsrecht zulässig, also wenn sich z.B. alle Unterzeichnerstaaten auf eine Aufhebung verständigten, weil sich die grundlegenden Umstände geändert haben.

Die meisten Analysen die ich lese, bestätigen eher Zweifel am Fiskalpakt. Was ich jedenfalls jetzt für wesentlich halte und wofür ich mich einsetze, ist eine breite Diskussion - auch innerhalb des Parlaments - mit BefürworterInnen und KritikerInnen. Eine umfassende Behandlung, Diskussion, Information, ausgewogene Analysen und kontroverse Betrachtungen vor einer so weitreichenden Entscheidung sind für mich eine zentrale Voraussetzung.

Mit besten Gruß,

Sonja Ablinger (SPÖ)

 

11.4.

 

 

Sehr geehrter Herr Kohlmaier,

vielen Dank für Ihr Mail an Frau Abg. Jarmer.

Sie hat sich erlaubt, Ihr Mail an den zuständigen Fachabgeordneten weiterzuleiten und dieser wird sich zur Thematik melden.

Mit besten Grüßen

Britta Dolenc  (GRUENE)

 

Sehr geehrter Herr Mag. Kohlmaier,

Nationalratsabgeordneter Stefan Petzner bedankt sich für Ihr Mail und die darin enthaltenen Informationen.

In seinem Namen, darf ich Ihnen mitteilen, dass man Ihr angeführtes Anliegen entsprechend berücksichtigen wird.

 

Freundliche Grüße

 

i.A. Dieter Galautz (BZÖ)

 

Sg. Herr Mag. Kohlmaier,

 

danke für Ihre Info betr. ESM und Fiskalpakt.

Ich teile als FPÖ Budgetsprecher voll und ganz Ihre Kritik und Meinung.

Natürlich ist eine Volksabstimmung erforderlich. Dafür werde ich auch kämpfen.

Da geht es um Österreich. Wenn man die Finanzen in fremde Hände legt, ist es aus mit Selbständigkeit.

Abgesehen von Souveränität geht es auch um ein höchste Risken, die Österreich damit

Eingehen würde.

Das kann  man den nachfolgenden Generationen nicht aufbürden.

Viel Erfolg  und herzliche Grüße

Alois Gradauer (FPÖ)

 

12.4.: Keine Reaktion eines Abgeordneten!

13.4.: keine Reaktion!

14.4.: Keine Reaktion!

15.4.: Keine Reaktion!

16.4.: Es scheint so zu sein, als hätten Clubmaulkorbempfehlungen ihre Wirkung gezeigt. Interessant, wie sehr sich Parlamentarier um die Sorgen ihrer BürgerInnen kümmern, wie sehr sie sich um die Beantwortung von Anfragen bemühen! Immerhin - 5 Antworten - das ist eine Antwortquote von ca. 2,8%! SPÖ - 2 Antworten; ÖVP - 0 Antworten; GRÜNE, BZÖ und FPÖ - je eine Antwort!

 

17.4.: Keine Antwort

18.4.: Weitere Reaktionen:

 

Sehr geehrter Herr Mag. Kohlmaier,

vielen Dank für Ihre Email vom 10. April zum Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Stabilitätsvertrag). Der Inhalt des Vertrages wird von uns derzeit sehr genau geprüft und umfassend diskutiert. Auf Ihre Bedenken möchte ich Ihnen wie folgt antworten:

Der Stabilitätsvertrag ist ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Koordinierung der europäischen Wirtschafts- und Finanzpolitik und zu einer solideren und nachhaltigeren Haushaltspolitik. Er wird die Abhängigkeit der EU-Mitgliedstaaten von den Finanzmärkten reduzieren, indem er zur kontinuierlichen Verminderung der Staatsschulden verpflichtet. Mit dem Vertrag machen wir deutlich, dass sich die europäischen Staaten im gegenseitigen Interesse an die gleichen finanz- und wirtschaftspolitischen Regeln zu halten haben. Dies ist unbedingte Voraussetzung dafür, dass sich in der europäischen Gemeinschaft jeder auf die Solidarität der anderen verlassen kann.

Eine verbesserte Koordination der Fiskal- und Wirtschaftspolitik ist angesichts der engen wirtschaftlichen Verflechtungen und Abhängigkeiten dringend geboten, um globalen Wirtschafts- und Finanzkrisen besser begegnen zu können und die erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewichte, wie wir sie zur Zeit innerhalb der EU erleben, in Zukunft zu vermeiden. Dies ist im besonderen Interesse Österreichs, das auf Grund seiner exportorientierten Wirtschaft besonders vom Ausland abhängig ist. Schließlich hängt in Österreich jeder vierte Arbeitsplatz am Export.

Der Stabilitätsvertrag kann jedoch nicht nur auf die in ihm enthaltene Schuldenbremse reduziert werden. Um Europa aus der Krise zu führen bedarf es neben ausgewogener Sparmaßnahmen einer Stärkung der sozialen Dimension Europas sowie einer Wachstumsinitiative,  strengerer Regulierung der Finanzmärkte und einer Koordinierung der Steuergesetzgebungen, um unfairen Wettbewerb mit Steuerdumping zu verhindern. Auch die Umsetzung der Finanztransaktionssteuer muss weiterhin forciert werden, um die Einnahmenseite der Staaten zu stärken. Der Stabilitätsvertrag sieht hierfür eine stärkere Koordinierung und Abstimmung der Vertragspartner in der Wirtschafts- und Finanzpolitik vor, die es in diesem Sinne auszuschöpfen gilt.

Kritisiert wird der Stabilitätsvertrag, weil er nicht als Teil der EU-Verträge beschlossen, sondern als völkerrechtlicher Vertrag vereinbart worden ist. Dies ist unverkennbar ein Schwachpunkt dieses Vertrages, der aber unumgänglich gewesen ist, weil Großbritannien und Tschechien als einzige der 27 Mitgliedsländer eine entsprechende Änderung der EU-Verträge abgelehnt haben. Es ist aber das erklärte Ziel der Mitgliedstaaten, diesen Schwachpunkt zu beheben und den Vertrag in den kommenden fünf Jahren in das EU-Recht zu überführen.

Was die Frage der Übereinstimmung mit dem österreichischen Verfassungsrecht anbelangt, darf ich klarstellen, dass es das Instrument des verfassungsändernden Staatsvertrages seit 2008 nicht mehr gibt. Insofern kann durch einen Staatsvertrag das geltende Verfassungsrecht nicht abgeändert werden, die Verfassung genießt im Gegenteil Vorrang vor Staatsverträgen. Daher ist es auch undenkbar, dass ein Staatsvertrag die Grundprinzipien unserer Verfassung berührt und eine Volksabstimmung notwendig würde. Die Genehmigung des Stabilitätsvertrages im Nationalrat kann folglich mit einfacher Mehrheit erfolgen.

In Hinblick auf die von Ihnen erwähnten Kommentar von Dr. Schulmeister darf ich darauf verweisen, dass dieser in unzureichender Weise auf den Zusammenhang des Stabilitätsvertrages mit der unlängst beschlossenen Reform des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes eingeht. Der Stabilitätsvertrag wiederholt die dort enthaltenen Bestimmungen lediglich und verweist auf diese. Dass in diesen Bestimmungen mehrjährige Durchrechnungszeiträume und die Rücksichtnahme auf konjunkturelle Schwankungen verpflichtend vorgeschrieben ist, wird in dem zitierten Kommentar leider ignoriert. Außerdem erstreckt sich die Kontrollbefugnis des EuGH nicht wie behauptet auf jedes einzelne Budgetgesetz, sondern lediglich auf die gesetzliche Verankerung der Schuldenbremse selbst und ob diese mit den Anforderungen des Vertrages übereinstimmt. Ich kann Herrn Dr. Schulmeister, den ich sonst sehr schätze, in diesem Fall daher nicht zustimmen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag.a Gisela Wurm

Abgeordnete zum Nationalrat (SPÖ)

 

Sehr geehrter Herr Mag. Kohlmaier!

Ich wurde von unserem Klubobmann Abg.z.NR Heinz-Christian Strache gebeten, Ihr Email zu beantworten, dass ich hiermit gerne mache.

Die FPÖ ist grundsätzlich gegen den EU-Fiskalpakt und wird diesen auch ablehnen! Die Gründe liegen auf der Hand: Zum einen sollte der SPÖ-Bundeskanzler Faymann endlich seine Versprechen – nämlich eine Volksabstimmung abzuhalten, wenn große europarechtliche Fragen bzw. Zielrichtungen zu beschließen sind – einhalten. Zum anderen fordern wir grundsätzlich mehr Mitbestimmung der Bevölkerung. Dieser EU-Pakt ist derart weitreichend, dass nicht einfach über die Köpfe der Bürger „drüber g‘fahren“ werden kann, wie das die SPÖVP-Bundesregierung derzeit versucht. So wie uns in vielen anderen Fragen mehr direkte Demokratie gut tun würde, müsste die österreichische Bevölkerung natürlich auch zum Fiskalpakt befragt werden. Des Weiteren sind wir auch der Ansicht, dass zumindest eine 2/3-Mehrheit im Nationalrat erforderlich ist um den Fiskalpakt zu ratifizieren.

Die originelle „Steuerinitiative im ÖGB“ mutet schon etwas „heuchlerisch“ an, zumal der ÖGB über etliche namhafte Vertreter bzw. Angehörige in Regierung und Nationalrat verfügt, die jederzeit gegen den Fiskalpakt stimmen und somit eine Umsetzung in Österreich verhindern könnten. Nach außen poltern und wettern, aber im Plenum zustimmen, ist nicht gerade der anständigste Weg.

Die FPÖ wird jedenfalls weiter dafür kämpfen, dass der EU-Fiskalpakt nicht umgesetzt wird! Diese Knebelung – auf lange Zeit – muss verhindert werden. Sollte dennoch ein Beschluss gefasst werden, werden wir uns auch juristische Maßnahmen überlegen.

Hochachtungsvoll

Abg.z.NR Bernhard Themessl

FPÖ-Wirtschaftssprecher

 

 

Sehr geehrter Herr Kohlmaier,

vielen Dank für Ihr Mail an Frau Abg. Jarmer.

Sie hat sich erlaubt, Ihr Mail an den zuständigen Fachabgeordneten weiterzuleiten und dieser wird sich zur Thematik melden.

Mit besten Grüßen

Britta Dolenc

Britta Dolenc

Sekretariat für Behindertenpolitik und Kultur

Grüner Klub

 

 

26.4.

 

Sehr geehrter Herr Kohlmaier,

danke sehr für Ihr mail, das ich stellvertretend für den Grünen Parlametnsklub beantworten darf.

Der Fiskalpakt stellt aus Grüner Sicht – bei aller Notwendigkeit der Reduktion struktureller Budgetdefizite – eine wirtschafts- und demokratiepolitische Fehlentscheidung für Europa dar, weshalb wir diesen vehement ablehnen.

Dafür gibt es aus Grüner Sicht drei Gründe:

Erstens bedroht die im Fiskalpakt festgelegte, gleichzeitige europaweite Budgetkonsolidierung die gesamte europäische Konjunktur. Bei aller Notwendigkeit der Reduktion der strukturellen Defizite wird bei einer scharfen und europaweit gleichzeitigen Konsolidierung die ohnehin schwächelnde Konjunktur vollständig abgewürgt. Dadurch sinken die Steuereinnahmen noch weiter und die Sparziele können unter diesen Umständen nicht erreicht werden. Insofern ist der Fiskalpakt aus volkswirtschaftlicher Sicht kontraproduktiv.

Zweitens bedeutet der Fiskalpakt die Flucht aus den EU-Verträgen, weil dieser eben nicht im Rahmen des EU-Rechts verankert wird, sondern als zwischenstaatlicher Vertrag. Das Europäische Parlament, die einzige direkt demokratisch legitimierte EU-Institution, wird aus der zukünftigen Budgetkoordination in Europa ausgegrenzt. EuroparechtsexpertInnen sehen den Fiskalpakt damit im Widerspruch zu den Europäischen Verträgen. Mit dem Fiskalpakt ist ein demokratiepolitischer Tiefpunkt europäischer Krisenpolitik erreicht.

Drittens wird im Fiskalpakt die Rolle des EuGH als Schiedsrichter für die Einhaltung von Budgetzielen der nationalen Budgets aufgewertet. Dies und etwaige daraus folgende Budget-Automatismen köntnen möglicherweise mit der österreichischen Verfassung im Widerspruch stehen.

Aus diesen Gründen werden die Grünen dem Fiskalpakt und seiner Ratifikation im Nationalrat die Zustimmung verweigern und eine Klage beim Verfassungsgerichtshof prüfen.

Angesichts der schwerwiegenden wirtschaftlichen Probleme in Europa und der bisher fehlgeschlagenen Lösungsversuche bedarf es eines Perspektivenwechsels auf europäischer Ebene, der die Schaffung einer demokratisch-ökologisch-sozial verantwortlichen Wirtschafts-, Währungs- und Fiskalunion zum Ziel hat. Das ständige Hinterherlaufen von einem Krisenschauplatz zum nächsten muss genauso beendet werden wie die Intransparenz der Entscheidungen und ihre mangelnde demokratische Legitimierung. Undurchsichtige, zum Teil abenteuerliche, Konstruktionen außerhalb der EU-Verträge können nicht weiter mit Alternativlosigkeit argumentiert werden. Aufgrund der oben genannten Kritikpunkte reicht es nicht aus, lediglich den Fiskalpakt, wie in Art. 16 vorgesehen, innerhalb von 5 Jahren in EU-Recht zu überführen. Wir treten für die Einberufung eines Europäischen Konvents ein, der die Lehren aus der Krise zieht und auf breiter demokratischer Basis Lösungsvorschläge hin zu einer stärkeren wirtschaftlichen Integration Europas erarbeitet. Im Konvent müssen die Weichen dahingehend gestellt werden, dass u.a. europäische Anleihen, eine handlungsfähige und demokratisch legitimierte europäische wirtschaftspolitische Steuerung, parlamentarische Mitentscheidung und Kontrolle europäischen Regierens sowie ein Übergang von der Einstimmigkeit zur qualifizierten Mehrheit in Steuerfragen möglich werden. Das Ergebnis dieses Konvents muss dann in einer europaweiten Volksabstimmung in allen EU-Mitgliedstaaten bestätigt werden. Nur so kann die notwendige Legitimation für das europäische Projekt durch alle EU-BürgerInnen gewährleistet werden.

Beim von Ihnen zum Schluss noch kurz angesprochenen ESM ist die Sache allerdings etwas anders gelagert.

Die Bundesregierung braucht neben den Regierugnsfraktionen auch die Zustimmung der Opposition, um den Artikel 136 AEUV im Parlament mit einer Zweidrittelmehrheit zu verabschieden. Diese Änderungen der EU-Verträge stellen eine Voraussetzung für die Institutionalisierung des Rettungsschirms dar. Der Rettungsschirm soll dafür sorgen, dass Krisenstaaten wie Griechenland, Irland oder Portugal von den Eurostaaten aus der Schuldenfalle geholfen wird. SPÖ und ÖVP sind hier auf die Unterstützung der Grünen angewiesen. FPÖ und BZÖ haben sich aus der Europapolitik und der Krisenbewältigung abgemeldet und verharren in primitiver antieuropäischer Polemik. Die Grünen Abgeordneten im Nationalrat erwarten, dass die ökonomische und europapolitische Einseitigkeit der Maßnahmen auf EU-Ebene korrigiert wird. Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, den Rettungsschirm um ein europäisches Investitionsprogramm zu ergänzen. Der Fokus muss auf nachhaltige Investitionen in Ressourceneffizienz, ökologische Modernisierung, moderne Infrastruktur und Bildung liegen.

Wir wollen die Akteure auf den Finanzmärkten an den Kosten der Krise beteiligen und den hochspekulativen Handel mit Wertpapieren und derivaten besteuern. Dafür brauchen wir eine Finanztransaktionssteuer. Faymann und Spindelegger müssen sich endlich ernsthaft für eine rasche und umfassende Einführung der Steuer engagieren und sie notfalls mit einer Kolition der Willigen umsetzen. Die Finanztranskationssteuer darf nicht an einigen wenigen Blockieren scheitern - egal ob sie Philipp Rösler oder David Cameron heißen.

Die Demokratie bleibt bei ESM und Fiskalpakt auf der Strecke. Das ist Faymann und Merkozy offensichtlich nur recht und billig, uns nicht. Wir kämpfen daher für eine Anbindung an das Parlament und parlamentarische Mitbestimmungsrechte.

Bezüglich des ESM haben wir uns also entschieden unsere Verantwortung als Abgoerdnete wahr zu nehmen und in Verhandlungen mit der Regierung einzutreten. Um die europäische Union in eine demokratischere wirtschaftlich vernünftigerer und sozial gerechtere Richtung zu lenken.

mit freundlichen Grüßen

Werner Kogler

Mag. Werner Kogler

Stellvertretender Klubobmann  - Die Grünen

Finanz- und Budgetsprecher

Vorsitzender des Rechnungshofausschusses

 


 

 

 

 

 

 
Wochenkommentar vom 1.4.2012: Der ESM-Vertrag stellt eine Verspottung demokratischer Normen dar Drucken E-Mail

 

Unsere Minister haben dem Fiskalpakt, dem ESM-Vertrag, im Ministerrat bereits zugestimmt. Sie haben ein Vertragswerk unterzeichnet, welches allen Regeln eines demokratischen Gemeinwesens widerspricht. Einige Beispiele zur Untermauerung dieser These:

Alle Mitarbeiter im Gouverneursrat, die Finanzminister der Staaten, die Direktoren usw. genießen totale Immunität, d.h. keine Staatsanwaltschaft in der EU darf gegen sie ermitteln, weder das Durchsuchen von Räumlichkeiten noch eine Klage gegen Einzelpersonen ist erlaubt. Es ist keinerlei parlamentarische Kontrolle des ESM vorgesehen. Auch der EU-Rechnungshof hat kein Prüfungsrecht.

Die Einkommen der Finanzminister im Gouverneursrat sind geheim. Die Gehälter (Kolportiert werden Gehälter in Millionenhöhen) unterliegen nicht der nationalen Einkommenssteuer. Frau Fekter braucht sich also vor österreichischen Höchststeuersätzen nicht zu fürchten.

Der ESM darf selbst Finanzmittel veranlagen. Er kann also durchaus so agieren wie ein Hedge Fonds. Das von den Staaten eingezahlte Kapital kann von den Gouverneuren und Direktoren ohne jegliche Rechtsaufsicht investiert werden.

Die nationalen Parlamente haben nach Unterzeichnung des Vertrages wesentliche finanzielle Hochheitsrechte eines Staates an eine EU-Einrichtung abgegeben, welche vollkommen intrasparent agieren kann und niemandem eine Rechenschaft schuldig ist.

Der Gesetzestext: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54/DE/Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2012/03/14-03-2012-PM08-Anlage1,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Dieser Vertrag tritt nicht nur alle Regeln einer demokratischen Kontrolle und Aufsicht mit Füßen, er stellt schlechthin den Rückfall in ein Feudalsystem dar und macht ganze Volkswirtschaften zu Sklaven eines uneingeschränkt agierenden Finanzkapitals.

Ich behaupte, dass das österreichische Volk, hätte es Kenntnis von dessen Inhalt, diesen Vertrag mehrheitlich strikt ablehnen würde. Ich behaupte weiters, dass die im Parlament agierenden Volksvertreter ihrer Pflicht, das österreichische Volk über den Inhalt des Vertragswerks zu informieren, nicht nachkommen. Es ist darüber hinaus nicht auszuschließen, dass etliche Parlamentarier über die Tragweite des Vertrages selbst keine oder eine viel zu oberflächliche Kenntnis haben.

Obwohl der Ministerrat dem Vertrag zugestimmt hat, muss dieser nun in einem zweiten Schritt erst die Zustimmung des Parlamentes erhalten, damit er rechtswirksam werden kann.


Die „Steuerinitiative“ fordert alle Parlamentarier auf, diesen Vertrag bei einer Abstimmung im Parlament abzulehnen und das Vertragswerk einer Volksabstimmung zu unterziehen. (Gerhard Kohlmaier)

 

 
Wochenkommentar vom 25.3.: Die Korruptionsdebatte lenkt auch von einer katastrophalen Finanzpolitik ab Drucken E-Mail

 

Nach den wenig klärenden parlamentarischen Korruptionsausschussgeplänkel ist es wieder an der Zeit sich den eigentlichen Themen der „Steuerini“ zu widmen: der Steuerpolitik. Überhaupt kann man den Eindruck gewinnen, dass der Regierung das Korruptionskabarett gar nicht so ungelegen kommt. Lenkt es doch die Menschen und die Medien ab von wesentlichen Entscheidungen in der Steuerpolitik und der Fortsetzung eines katastrophalen politischen Finanzkrisenmanagements auf nationaler und europäischer Ebene.

Während im Ministerrat dem umstrittenen Fiskalpakt mir nichts dir nichts zugestimmt wurde, droht unserer Finanzministerin das nächste Politdebakel.

Die Finanztransaktionssteuer, aus der sich  Fekter Einnahmen von 1,5 Milliarden für ihr Belastungspaket erwartete steht vor dem endgültigen Aus. Auch ein Steuerabkommen mit der Schweiz (Der Fekteranteil am Belastungspaket betrüge 1,150 Milliarden) ist in weiter Ferne. Mario Tuor, der Sprecher des Schweizer Staatssekretariats für internationale Finanzfragen, hält so ein Abkommen - im Gegensatz zu Fekter, die es für 2012 in Aussicht gestellt hat - frühestens 2013, wahrscheinlich aber erst 2014 für möglich. Dazu kommt, dass so ein Abkommen, käme es zustande, ein weiterer Meilenstein in der österreichischen Politik  bei der Mithilfe der Legalisierung von Schwarzgeld wäre. Selbst die EU warnt Österreich davor, Verträge abzuschließen, welche die Informationsweitergabe behindern, und nur unter solchen Umständen ist die Schweiz überhaupt bereit, über ein Abkommen zu verhandeln.

Wir können und müssen also davon ausgehen, dass dem von der Regierung so bejubelten Belastungspaket 1 bald ein weiteres folgen wird. Noch dazu, da die Unterzeichnung des Fiskalpaktes und der daraus resultierende Beitrag Österreichs das Budgetdefizit zumindest um weitere 2,23 Milliarden Euro, die bar einzuzahlen sind, erhöhen wird. Dazu kommen Garantien im Ausmaß von 17,3 Milliarden, die ebenfalls schlagend werden könnten.

Während die Mehrheit der ÖsterreicherInnen sich laut einer im „Format“ veröffentlichten OGM-Umfrage dafür ausspricht, dass in Not geratene Banken vom Staat nicht mehr aufgefangen werden sollten, bastelt die Regierung weiter an Umverteilungspaketen für die Geldinstitute. Während das nächste Belastungspaket droht, schafft die Bundesbeschaffungsgesellschaft im Auftrag der Regierung 105 brandneue Luxusllimosinen mit 3! Liter Hubraum und 306! PS für Regierungsmitglieder des Bundes und der Länder an. Selbstverständlich auch mit Allrad, damit man notfalls in die entlegensten Bergdörfer flüchten kann, falls es notwendig wird. Kostenpunkt: 8 Millionen Euro!

Die GRÜNEN spielen eine wichtige Rolle bei der Änderung des Artikels 136 der EU-Verfassung. Diese Änderung ist im Zusammenhang mit dem ESM und damit dem Fiskalpakt notwendig geworden. Dafür ist jedoch im Nationalrat eine 2/3-Mehrheit notwendig.

Die GRÜNEN hätten es daher in der Hand, den von ihnen abgelehnten Fiskalpakt auf diese Weise zu verhindern. Es wird sich zeigen, was ihre Empörung wert ist. Aber eigentlich kann man das Ergebnis bereits voraussagen. Die GRÜNEN sind im Wesentlichen eine Partei, die systemkonform agiert. Sei es in der Bundespolitik, sei es in der Kommunalpolitik. Alles ist darauf ausgerichtet, selbst an die Pfründe eines neoliberalen Systems zu gelangen.  Das beste Beispiel dafür findet man in der Wien-Politik. Seit den Zeiten von Van da Bellen buhlen die GRÜNEN um Regierungsämter, erst recht seit Glawischnig das Zepter schwingt, und sie werden nichts tun, was eine echte Opposition gegen diese neoliberalen Systemerhalter darstellen könnte. Also, was bleibt? Der Widerstand der Aufrechten gegen diese neoliberale Diktatur.  (Gerhard Kohlmaier)


 

 
Wochenkommentar vom 18.3.2012: Missbrauch, Korruption und Ämter Drucken E-Mail

 

Eigentlich wollte ich mich aus der Korruptionsdebatte rund um Telekom, BUWOG, Grasser, Strasser, Mensdorff-Pouilly, Amon, Wrabetz,... usw., also der Bestechlichkeit - natürlich gilt die Unschuldsvermutung - von zahlreichen unserer VolksvertreterInnen und deren Erfüllungsgehilfen in wichtigen Staatsämtern, heraushalten.

Es gibt genug zu tun, um die Machenschaften dieser und vergangener Regierungen und Parteien in der Steuer- und Umverteilungspolitik aufzudecken und den Menschen bewusst zu machen, wie die von ihnen Gewählten ihr Mandat zu Ungunsten der Mehrheit der Bevölkerung missbrauchen.

Aber da nahezu jede Woche neue Verdachtsmomente gegen gewählte Mandatare ans Licht der Öffentlichkeit geraten, ist es nahezu unmöglich, sich dieser Thematik nicht anzunehmen. Noch dazu, weil natürlich Zusammenhänge zwischen der einen und der anderen Form von Missbrauch bestehen dürften. Nicht dass ich - wie dies ja nahezu alle mit der Causa beschäftigten Journalisten und Berichterstatter in den vergangenen Wochen und Monaten beteuern - jemanden vorverurteilen möchte, nein, das steht mir nicht zu. Das ist Angelegenheit der Gerichte.

Allerdings stellen sich zumindest zwei Fragen: Sollen PolitikerInnen, gegen die die Staatsanwaltschaft ermittelt (und das tut sie ja nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil begründete Verdachtsmomente vorliegen) während der Zeit der Verfahren nicht aus ihren politischen Ämtern zurücktreten? Und sollten sie, falls sie dies nicht von selbst tun, nicht durch den Wähler aus diesen Funktionen abgewählt bzw. entfernt werden können?

Und weil das Thema eigentlich recht umfangreich ist, verweise ich auf den Kommentar zum „Aktuellen Thema“ vom 18.3.2012. (Gerhard Kohlmaier)

 

 
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