Wochenkommentar vom 21.10.2012:Grundbuchgebührennovelle: Vorwärts zum Anfang zurück Drucken E-Mail

Nachdem die SPÖ 2008 die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer mitbetrieben hat, wollte sie offensichtlich nun wieder einen Beitrag zu mehr Gerechtigkeit in der Verteilungsfrage durch eine höhere Besteuerung der Vermögen liefern. Gerade recht dafür kam die Grundbuchgebührennovelle, welche im Wesentlichen vorsah, die 1,1% der Grundbuchgebühr in Hinkunft nicht mehr vom 3-fachen Einheitswert zu berechnen, sondern vom tatsächlichen Verkehrswert der Liegenschaft. Schließlich werden die Gebühren der Käufer, nicht aber der Erben oder Beschenkter, ebenfalls nach dem Verkehrswert berechnet. Der Verfassungsgerichtshof habe zudem diese Regelung bzw. die viel zu niedrigen Einheitswerte kritisiert und eine Reparaturfrist bis Ende 2012 gesetzt. Für die SPÖ wäre es also eine Möglichkeit gewesen, eine höhere Belastung der Vermögen über diese Gebührenregelung zu erreichen, nachdem die Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer von der ÖVP rigoros abgelehnt wird.

Der von der zuständigen ÖVP-Ministerin Karl eingebrachte Gesetzesentwurf zur Grundbuchgebührennovelle sah tatsächlich etliche Verschärfungen vor, wurde aber schließlich und endlich durch die Vielzahl der Ausnahmen, für welche vor allem die ÖVP für ihre Klientel gesorgt hatte (Bauern, Unternehmer) zu einer Farce gestempelt. Denn übrig geblieben wären nach dem Erstentwurf vor allem wieder einmal die „kleinen Leute“, bei denen sich die neuen Gebühren beim Erben oder Schenken ausgewirkt hätten.

Zudem sorgte eine verwirrende Informationspolitik über den Gesetzesentwurf dafür, dass aus Angst vor diesem neuen Gesetz ein Run auf die Notare einsetzte, um Schenkungen noch schnell vor dem In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes durchzuführen. Schnelle Geldbeschaffung nennt man dieses Vorgehen, denn seit gestern ist alles wieder anders. Die Finanzministerin wird sich über die zahlreichen, nicht geplanten Einnahmen freuen. Für Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Ehegatten, Lebensgefährten, Nichten, Neffen bleibt alles beim Alten, auch wenn kein dringendes Wohnbedürfnis vorliegt. Im Wesentlichen bleibt überhaupt alles beim Alten.


Der SPÖ ist es wieder einmal nicht gelungen die Richtung für eine Neubewertung von Vermögenswerten vorzugeben, weil die Berechnung der Gebühr nach wie vor an die alten Einheitswerte geknüpft bleibt. Eine solche - auch im Sinne des Verfassungsgerichtshofs - notwendige Änderung wird jedoch auch eine Voraussetzung für eine wirkungsvolle Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer sein, für welche sich die SPÖ an ihrem Parteitag zumindest verbal stark gemacht hat. (Gerhard Kohlmaier)