Was man von den Bezirkspolitikern verlangen muss Drucken

Alle politischen Parteien des Bezirks haben sich gegen den Bau dieser Hochgarage in Form einer Resolution ausgesprochen. Das ist durchaus beeindruckend, hat man doch den Eindruck, dass seitens der Wiener Parteien der Bau eine beschlossene Sache ist. Nun müssen jedoch, wollen diese Politiker auch glaubhaft bleiben, Taten folgen. Ansonsten bliebe der Eindruck bestehen, man wolle nur das Wahlvolk im Bezirk nicht beunruhigen. Und spätestens seit dem angekündigten Rücktritt der Vizebürgermeisterin können die Wienwahlen früher anstehen, als bis vor Kurzem so mancher gedacht hat.

Tatsächlich halten sich die Möglichkeiten von Bezirkspolitikern bei solchen Bauvorhaben in Grenzen, weil die entscheidenden Instanzen eine politische Ebene über ihnen angesiedelt sind. Aber macht- bzw. wehrlos sind sie bei Weitem nicht. Ganz im Gegenteil:

Will man den Bau in Angriff nehmen, müssen zunächst Rodungsgenehmigungen für die Bäume eingeholt werden. Diese sind jedoch auf Bezirksebene zu erteilen. Gerade von einer „grünen“ Bezirksvorsteherin kann und muss im konkreten Fall erwartet werden, dass sie diese Genehmigung nicht erteilt.

Darüber hinaus haben die Bezirksvertretungen nach § 103g der Wiener Stadtverfassung auch wichtige Mitwirkungsrechte im Bereich der Bezirksentwicklung und Stadterneuerung. Diese sind natürlich entsprechend wahrzunehmen, unter Umständen auch gegenüber der eigenen Partei im Wiener Gemeinderat.

Schließlich und endlich liegt es auch im Verantwortungsbereich der politischen Mandatare im Bezirk, welchen Druck sie in der Sache gegenüber den Instanzen auf Stadtebene und gegebenfalls gegenüber der eigenen Partei aufbauen.

 

Es ist jedenfalls sehr wahrscheinlich, dass eine Willenskundgebung in Form eines geduldigen Papiers nicht ausreichen wird, um diesen Bau einer Hochgarage inmitten eines Siedlungsgebietes zu verhindern. Die Bezirkspolitiker werden an ihren Taten gemessen werden, nicht an ihren verbalen Kundgebungen. Auch bei den nächsten Wahlen.