Wochenkommentar vom 2.9.2012: Die Steuerinitiative lehnt eine Volksbefragung über die Abschaffung des Wehrdienstes ab und fordert eine Volksabstimmung darüber Drucken

Die Regierung braucht zur Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht zumindest die Stimme einer der Oppositionsparteien. Während SPÖ und ÖVP die Bevölkerung auf die Verbindlichkeit des Ergebnisses der angekündigten Volksbefragung hinweisen, geben die GRÜNEN deutlich zu verstehen, dass sie ihre Zustimmung zum Darabos-Modell verweigern werden (Siehe OÖN, 31.8.2012). Somit zeigt sich - trotz der rhetorischen Beteuerungen von Faymann und Co den Volkswillen als einen verbindlichen anerkennen zu wollen - wieder einmal, dass die Volksbefragung nicht mehr und nicht weniger als ein Stimmungsbarometer der Volksmeinung darstellt und die Frage, in welcher Form dieses „Volksvotum“ umgesetzt wird, mehr als fraglich ist.

Da wäre eine Volksabstimmung wesentlich hilfreicher, denn ihr Ergebnis ist für die Regierung verbindlich. Die Regierung führt zwar an, dass eine solche in dieser Frage nicht möglich sei, da entweder über einen fertigen Gesetzesentwurf abgestimmt werden müsse oder eine Verfassungsänderung im Raum stehe.

Also warum einigt sich die Regierung nicht vorher über einen Gesetzesentwurf und lässt das Volk dann darüber entscheiden? Dann weiß das Volk klar, worüber es abstimmt. Das ist bei der Volksbefragung in keiner Weise der Fall.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass die Politiker endlich einmal dieses höchste demokratische Instrument einer Volksabstimmung aus dem Würgegriff der Regierenden befreit - also eine Verfassungsänderung bzgl. des Einsatzes dieses Instruments durchführen - sodass es auch dann als demokratisches Mittel eingesetzt werden kann, wenn es nicht um eine Verfassungsänderung geht, wohl aber um wichtige Entscheidungen, welche die Bürger nicht mehr ihren gewählten Repräsentanten alleine überlassen wollen.

Dann bräuchte man keinen fertigen Gesetzesentwurf, sondern die Bevölkerung könnte zwischen verschiedenen Modellen wählen, über diese abstimmen und das Ergebnis wäre ohne weitere Diskussion von der Regierung umzusetzen.

Doch die Angst der Regierenden vor der Entscheidungsgewalt der Bürger scheint nach wie vor zu groß, daher wird dieses wirkungsvollste demokratische Mittel wohl ganz bewusst in einer gesetzlichen Umklammerung gehalten, welche es zahnlos werden lässt. Es ist wohl kein Zufall, dass in der 2. Republik erst zwei Volksabstimmungen stattfanden - über Zwentendorf und der Beitritt zur EU. Und es ist auch kein Zufall, dass die Regierungen selbst dort, wo es um Verfassungsänderungen und/oder gravierende Änderungen der politischen Einflussnahme und Gestaltungsmöglichkeit in unserem Land (siehe Vertrag von Lissabon, ESM und Fiskalpakt) geht, sich an jeden legistischen Strohhalm und an gefällige Gutachtermeinungen klammern, um eine solches Volksvotum nicht durchführen zu müssen.

Die „Steuerini“ ist die erste Organisation in Österreich, welche die Volksabstimmung als das wesentliche demokratische Mittel einer längst fälligen anderen Umverteilungspolitik seit 1999 in den Mittelpunkt ihrer Forderungen stellt. Wir müssen vermehrt darauf drängen, dass das Recht auf Volksabstimmungen ausgeweitet wird, die gesetzlichen Grundlagen dafür geändert werden, damit wir das Recht auf Mitgestaltung unseres Gemeinwesens nicht am Wahltag verloren haben.

Die Volksabstimmung ist die Seele unserer Demokratie und wir dürfen nicht zulassen, dass diese Seele noch länger vom Körper der politischen Einflussnahme des Volkes getrennt wird! Daher lehnt die „Steuerini“ eine Volksbefragung über die Abschaffung des Wehrdienstes ab und fordert eine Volksabstimmung darüber!