Woko vom 16.4.: Schwarz gilt es zu verhindern! Drucken

SPÖ-Delegationsleiterin Evelyn Regner beklagt einem Gastkommentar, erschienen in der Wiener Zeitung am 14.4., die mangelhafte Transparenz der von Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Unterlagen zum laufenden Untersuchungsausschuss die Panama-Papers betreffend. Sie würden, so meint die Autorin, gerade dann, wenn die Inhalte interessant und prekär seien, in geschwärzter Form vorgelegt werden.

Neu ist das nicht, weder für die Arbeit des EU-Parlamentes noch für die Untersuchungen von nationalen, z.B. österreichischen Untersuchungsausschüssen. Seien es nun Banken oder Ministerien, die geschwärzte Akten vorlegen: es stellen sich zumindest zwei logische Fragen: Wer schwärzt hier in wessen Interesse und auf Grundlage welcher Gesetze? Wie reagieren unsere Parlamentarier auf das Szenario?

Kann es das Interesse einer Bank oder etwa des Finanzministeriums sein, die Verfolgung von Delikten der Steuerhinterziehung durch Schwärzen von Akten zu verhindern oder zu erschweren? Gemäß dem österreichischen Bundesdatenschutzgesetz (§28) ist das Schwärzen dann möglich, wenn ein „schutzwürdiges Interesse des Betroffenen“ vorliegt. Es geht hier also nicht um Anliegen von Banken oder Ministerien, sondern um den Schutz ihrer Klientel. Selbstverständlich hat der Steuerhinterzieher ein Interesse daran, dass seine Machenschaften der Öffentlichkeit, U-Ausschüssen oder sogar den Gerichten nicht bekannt gegeben werden, aber „schutzwürdig“ sind sie deshalb noch lange nicht. Im Gegenteil, sie sind mitunter strafbar. Das bedeutet also, dass etwa Banken oder Ministerien im Wesentlichen erlaubt ist, strafbare Tatbestände durch Schwärzen von Akten zu verschleiern. Damit jedoch machen sie sich selbst strafbar. Die Frage, warum sie dies dann eigentlich tun, lässt sich nur durch ein besonderes Nahverhältnis zu den Betroffenen erklären, welches mitunter vielleicht auch den Beigeschmack von Korruption hat. Es wäre demnach eine dringende Aufgabe für unsere Gesetzesvertreter im Parlament, das Bundesdatenschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass das Schwärzen von Daten für untersuchende Gremien wie U-Ausschüsse und selbstverständlich Gerichte verbietet. In Österreich gibt es zumindest seit dem HYPO-Untersuchungsausschuss eine Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, dass für die Arbeit von U-Ausschüssen sämtliche Akten ungeschwärzt vorzulegen seien. Man darf gespannt sein, wie und ob sich diese Entscheidung im derzeitig stattfindenden U-Ausschuss zum Eurofighterkauf auswirken wird oder ob in solchen Fällen nicht auch strafrechtliche Schritte notwendig wären.


Auch das Europäische Parlament muss diesbezüglich handeln. Geschwärzte Akten für Untersuchungsausschüsse, von welchem Staat, von welcher Institution auch immer, können nicht geduldet werden. In solchen Fällen bedarf es einerseits der sofortigen Information an die europäischen Bürger, die ihrerseits Druck ausübend können, andererseits aber auch diverser Sanktionsmechanismen solchen Staaten und Institutionen gegenüber. Und letztlich liegt es auch an den EU-Parlamentariern selbst für eine Judikatur zu sorgen, welche ein solches Vorgehen gesetzlich ausschließt. Nur zu jammern über diesen Zustand, ist zu wenig. (Gerhard Kohlmaier)