Woko vom 22.3.2015: Kaufmann-Bruckberger liefert ein weiteres Sittenbild für die Amtsauffassung österreichischer Politiker Drucken

Die niederösterreichische Landesrätin Elisabeth Kaufmann-Bruckberger hat eine schillernde Multiparteikarriere hinter sich: FPÖ, BZÖ, dann war sie nach kurzer fraktionsloser Bürgerarbeit für das Team Stronach tätig, welches sie 2013 aufgrund von fragwürdigen Geschäften aus der Partei ausgeschlossen hat. Derzeit vertritt sie die niederösterreichischen Bürger als Landesrätin für Baurecht, Veranstaltungen und Asyl für das Team Niederösterreich.

In Interviews vom 21.3. hat die Volksvertreterin nun im Zuge der Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft die Gewerkschaft beim Verkauf der Seeimmobilien an das Land Kärnten belastet. Sie, die Überbringerin von 700 000 Euro Schmiergeld an Jörg Haider, behauptet nun, dass dieses Schmiergeld bereits 2007 von der Gewerkschaft und der BAWAG angeboten wurde. Die Scheinrechnung wurde von ihr selbst ausgestellt. So weit, so wenig gut.

Es stellt sich nämlich die Frage, warum Kaufmann-Bruckberger diese Tatbestände nicht bereits 2007 zur Anzeige gebracht hat. Nun ja, so meint die Dame, 2007 seien Parteispenden doch nicht verboten gewesen. Solche schon, würde ich meinen. Und gerade so eine versierte Politikerin wie Kaufmann-Bruckberger hätte doch die Verpflichtung gehabt, die Öffentlichkeit und die Medien darüber zu informieren.  Selbstverständlich habe sie das Überbringungshonorar von 35 000 Euro versteuert, sie als Geldbote habe sich jedoch bei diesem Geschäft „nichts Böses“ gedacht. Korruption halte sie in diesem Zusammenhang ohnedies für nahezu unmöglich, denn sie sagt über den ehemaligen Kärntner Landeshauptmann auch heute noch: „Für mich wird Jörg Haider nie korrupt sein.“

Die ehemalige BZÖ-Politikerin hat sich also nichts dabei gedacht, dass sie für einen relativ einfachen Botendienst und für das Ausstellen von Scheinrechnungen 35 000 Euro erhält. Da werden bei mir Erinnerungen an den ehemaligen Kärntner Landeshauptmann Dörfler wach, der sich von einem Gericht sogar bestätigen ließ, dass Denken nicht so seine Sache sei und er somit für diverse Handlungen keine Schuld trage und nicht belangt werden könne.

Diesem Gedankengang scheinen sich wohl auch die Abgeordneten von ÖVP und SPÖ, die in der Landtagssitzung vom 19.3. einen Misstrauensantrag von FPÖ, GRÜNEN und des Team Stronachs gegen Kaufmann-Bruckberger abgelehnt haben, angeschlossen zu haben und geben somit leider wieder einmal Einblick in eine höchst problematische Amtsauffassung zahlreicher unserer so genannten Volksvertreter. Die Betroffene selbst denkt selbstverständlich auch nicht an Rücktritt, liege die Angelegenheit doch bereits 8 Jahre zurück. Sie ist vielmehr der Ansicht, sie leiste sehr gute Arbeit für Niederösterreich. (Gerhard Kohlmaier)