Woko vom 30.9.: Das Volk kann begehren. Die Regierung wird das wenig interessieren. Drucken

Diese Woche vom 1. bis 8. Oktober ist die Eintragungswoche für drei Volksbegehren, nämlich das „Frauenvolksbegehren“, „Don‘t smoke“ und „ORF ohne Zwangsgebühren“.

Es besteht kaum ein Zweifel darüber, dass alle drei Begehren die Hürde von 100 000

Unterschriften locker überspringen werden, damit ihr Anliegen im Nationalrat behandelt werden muss. Weitere 10 Volksbegehren befinden sich derzeit in der Unterstützungsphase, in welcher zumindest 8401 UnterstützerInnen das Anliegen unterzeichnen müssen, damit es zu einer Einleitung eines Volksbegehrens kommt.

Seit der Durchführung des 1. Volksbegehrens im Jahr 1964 wurden inclusive der nun

stattfindenden 42 Volksbegehren durchgeführt, von denen 34 im Nationalrat behandelt werden mussten. Allerdings war und ist diese Verpflichtung rein formaler Natur, weder der Ausschuss noch das Plenum des Nationalrates muss sich dem Willen der Unterzeichner anschließen. Wem wundert es da, dass nahezu alle Volksbegehren relativ bis vollkommen wirkungslos waren. Sie sind letztlich Formalübungen der direkten Demokratie, deren inhaltliche Anliegen jedoch überwiegend bedeutungslos bleiben und nur äußerst selten Auswirkungen auf die Regierungsarbeit haben. Am ehesten ist das noch dann der Fall, wenn sich eine oder mehrere Parteien hinter ein durch das Volksbegehren eingebrachtes Anliegen stellen und dieses unterstützen. Aber eine Erfolgsgarantie ist auch das nicht, denn allzuoft ist dieses Parteiinteresse weniger inhaltlicher Natur, sondern von parteitaktischen Überlegungen geprägt.

Direkte Demokratie sieht anders aus. Und die Regierungsparteien haben deshalb wohl auch die Umsetzung ihres Wahlversprechens, nämlich den Ausbau dieses Instrumentariums der direkten Demokratie durch erweiterte Möglichkeiten zur Durchführung von Volksabstimmungen auf das Ende der Legislaturperiode verschoben.

Selbstverständlich bieten Volksabstimmungen nicht nur Vorteile, sie können auch - da ihr Ergebnis für die Regierung bindend ist - zu problematischen Gesetzen führen, aber ließe sich das nicht auch von zahlreichen durch die Regierung getroffenen Beschlüssen sagen?

Gemäß unserer Bundesverfassung geht das Recht vom Volk aus. Es ist entschieden zu wenig, dieses Recht alleine auf Wahlentscheidungen zu beziehen. Wir brauchen also mehr direkte Demokratie, wir brauchen endlich ein erweitertes Recht auf Volksabstimmungen.

Da nicht zu erwarten ist, dass diese Regierung, aber auch kommende ernsthaft daran denken, dieses Recht entscheidend zu erweitern, sollten wir nicht länger darauf warten, sondern selbst dazu übergehen, Volksabstimmungen durchzuführen. Ich habe die Idee einmal als „Volksabstimmungen von unten“ bezeichnet, durchgeführt von den Bürgern selbst. In Zeiten der digitalen Vernetzung sollte diese Form von Willensäußerung neben dem einfachen Sammeln von Unterstützungserklärungen für ein Anliegen die Basis für so eine Volksabstimmung sein.

 

Leider bleibt zu befürchten, dass die drei in dieser Woche stattfindenden Volksbegehren jene parlamentarische Behandlung erfahren werden, die bisher bei Volksbegehren üblich war: kurz diskutieren und dann ablegen, schubladisieren. So gesehen ist es nur von sehr geringer Bedeutung, ob sie in dieser Woche auf die Gemeindeämter gehen werden, um die Anliegen zu unterstützen.