Steuerini
Offener Brief an die Frau Gesundheitsministerin Drucken E-Mail

Sehr geehrte Frau Gesundheitsministerin Dr. Sabine Oberhauser!

Seit Tagen verfolge ich die Spardiskussion rund um unser öffentliches Gesundheitswesen.

Ich selbst wurde vor etwas mehr als zwei Wochen mit 40 Grad Fieber im SMZ-Ost vom diensthabenden Arzt nicht einmal untersucht, sondern mit der Vermutung, es herrsche eine Medikamentenallergie vor, nach Hause geschickt.

Drei Tage später begab ich mich ebenfalls mit 40 Grad Fieber und Atemnot in die Notaufnahme des Allgemeinen Krankenhauses. Ich wurde dort auch ausführlich  über acht Stunden untersucht und der in der Notaufnahme tätige Oberarzt teilte mir schließlich mit, dass ich eine schwere Lungenentzündung hätte. Er verschrieb mir ein Antibiotikum und schickte mich mit den Worten „so eine Lungenentzündung lässt sich ausgezeichnet zuhause behandeln“ wieder weg. Auf mein Erstaunen hin, dass er mich trotz meiner massiven gesundheitlichen Probleme (Atemnot, hohes Fieber) nicht stationär aufnehmen wolle, teilte er mir mit, dass dies nicht möglich sei, da er kein Bett frei habe. Im Übrigen, so meinte er weiter, habe er für 800 in der Notaufnahme behandelte Patienten 8 Betten zur Verfügung und diese würden in erster Linie von Krebspatienten besetzt.

Sehr geehrte Frau Gesundheitsministerin, ich schreibe Ihnen diese Zeilen noch vom Krankenbett eines Privatkrankenhauses aus, an welches ich mich in meiner Not wandte und dessen Ärzten ich mein Leben verdanke, denn ich wurde dort operiert, weil sich in meinem Rippenfell 2,5 Liter Eiter befand und ich eine schwere, verschleppte Lungenentzündung hatte. Ich stand kurz vor einer Sepsis, und auch bei der Operation selbst drohte mehrmals ein Organversagen, weil der Organismus bereits so schwer belastet war.

Aber im SMZ-Ost und im AKH schickte man mich einfach nach Hause. Inwiefern man im gegenständlichen Fall von einer Unterlassung der Hilfeleistung seitens der Spitäler bzw. Ärzte sprechen kann, wird sich noch herausstellen. Welche ärztliche Ethik diesen Entscheidungen der Spitalsärzte zugrunde lag, wird auch noch zu eruieren sein. Aber letztlich, Frau Minister, gibt es für diese Vorgänge auch eine politische Verantwortung, und da bin ich bei Ihnen an der richtigen Adresse.

Ich denke, dass Sie mit mir einer Meinung sind, dass solche Vorfälle in öffentlichen Krankenhäusern nicht passieren dürfen und ich frage Sie daher, was Sie dagegen unternehmen werden, damit diese in Zukunft ausgeschlossen werden können?

Ich fordere Sie auch auf, sich dafür einzusetzen, den Sparkurs im öffentlichen Gesundheitswesen ein Ende zu bereiten, weil dieser, wie sich an meinem Beispiel belegen lässt, lebensgefährlich für die Patienten ist. Die Österreicher zahlen enorme Summen an gesetzlicher Krankenversicherung und an privaten Zusatzversicherungen. Sie haben daher auch ein Recht auf eine ordentliche Versorgung im Krankheitsfall. Sorgen Sie dafür!

Schließlich gehe ich davon aus, dass Sie selbst ein großes Interesse an der Aufklärung des von mir skizzierten Sachverhaltes haben und mir nach meiner Genesung dabei behilflich sein werden, die Verantwortungen zu klären.

Ich wünsche Ihnen besinnliche Weihnachten

Mag. Gerhard Kohlmaier, Steuerinitiative im ÖGB

 
Krankheit Drucken E-Mail

Auf Grund einer schweren Erkrankung ist es mir derzeit nicht möglich meiner Arbeit an der Steuerini nachzukommen. Ich hoffe, dass das gegen Ende Jänner 2016 wieder der Fall sein wird.

In der Zwischenzeit wünsche ich allen Leserinnen und Lesern eine besinnliche Weihnachtszeit sowie einen guten Start in das kommende Jahr!

 

Gerhard Kohlmaier

 
Wokovom 29.11.2015: Die Beamten-Pensionslüge Drucken E-Mail

 

Die Pensionskommission hat vor wenigen Tagen ein Gutachten zur Entwicklung der Pensionen vorgelegt. Und während die ÖVP wieder einmal eine automatische Angleichung der Pensionen an die Lebenserwartung fordert, sieht die SPÖ trotz steigender Bundeszuschüsse - für heuer sind das 3,07% vom BIP - bis 2020 soll dieser Betrag auf 3,35% steigen.

Wie ich in meinem letzten aktuellen Thema zu den Pensionen (http://www.steuerini.at/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=3&Itemid=17) bereits angeführt habe, ist jedoch nicht die demografische Entwicklung das Maß für die Pensionshöhe, sondern die Wertschöpfung einer Gesellschaft.

Mit noch einer regelmäßig vor erwarteten Pensionsreformen wiederkehrenden Mär möchte ich in diesem Wochenkommentar aufräumen. Die Medien verbreiten beharrlich Unwahrheiten sowohl über die Höhe der durchschnittlichen Beamtenpensionen als auch über die riesigen Zuschüsse, die der Staat dafür zu bezahlen hätte.

Dass die Zuschüsse des Staates zu den Beamtenpensionen höher sein müssen als im ASVG-Bereich versteht sich von selbst, wenn man weiß, dass

  • die Einnahmen der Pensionsbeiträge für die Beamten direkt ins Budget fließen
  • der Dienstgeber, also der Staat, überhaupt keine Dienstnehmerbeiträge zahlt und dies erst bei den Pensionsauszahlungen nachholt.

Es ist daher logisch, dass alleine aus diesen Gründen die Zuschüsse des Staates höher sein müssen.

Was die Höhe der Beamtenpensionen betrifft, so ist ferner folgendes festzuhalten:

  • die Pensionsbeiträge der Dienstnehmer betragen bei ASVG-Versicherten 10,25%, die der Beamten 11,05 für Dienstnehmer ab 1995 bzw. 12,25% für die anderen
  • Beamte zahlen im Ruhestand einen Pensionssicherungsbeitrag von bis zu 3,3% bis zum Lebensende, im ASVG-Bereich gibt es diesen Beitrag nicht
  • ASVG-Versicherte erhalten am Ende ihrer Dienstzeit eine Abfertigung, Beamte nicht. (Gerhard Kohlmaier)

 

 
Der nächste Angriff auf die Pensionen steht bevor Drucken E-Mail

 

Bis spätestens 29. Februar 2016 soll eine neuerliche Pensionsreform zwischen den Koalitionspartnern ausverhandelt sein. Wieder einmal droht eine weitere Verschlechterung der Altersabsicherung für die Bürger unseres Landes. Und wieder einmal fordern die so genannten Pensionsexperten eine Anhebung des Pensionsalters - sowohl bei den Frauen als auch des faktischen Pensionsantrittsalters bei den Männern - und eine Angleichung der bestehenden Pensionssysteme nach unten. Begründet wird das fälschlicher Weise mit der demografischen Entwicklung und den hohen Staatszuschüssen zu den Pensionen.

Wir müssen davon ausgehen, dass die Regierung eine weitere Schwächung des staatlichen Umlagesystems plant. Die Masse der Arbeitnehmer wird somit noch deutlicher als bisher in Richtung einer Privatvorsorge, also zu kapitalgedeckten Pensionssystemen, gedrängt werden.

Diese Pensionspolitik kritisiert die „Steuerinitiative im ÖGB“  aus mehreren Gründen scharf:

Gerade seit der Finanzkrise offenbaren sich die Schwächen der Privatpensionsvorsorge. Die Kapitalstöcke der Pensionskassen werden ständig nach unten revidiert, die derzeitige Zinspolitik der Notenbanken führt zu einer massiven Entwertung der zu erwartenden Pensionen. Bei zahlreichen Staatsanleihen, so etwa in Dänemark, der Schweiz, aber auch in Deutschland, in welche Pensionskassen gerne investieren bzw. teilweise gezwungen sind zu veranlagen, gibt es bereits einen Minuszins, der am Kapital knabbert. Selbst Schuldtitel von großen Konzernen sind bereits mit Strafgebühren behaftet, der Aktienmarkt ist so unsicher, wie selten zuvor.

Wenn aber die Rendite der Pensionskassen nur um 2% sinkt, muss ein heute 30-Jähriger seine Sparleistung um 50% steigern, um am Ende der Laufzeit die gleiche Ansparsumme zu erhalten, wie zum Abschluss der Versicherung. Mit einer Änderung der derzeitigen Zinspolitik ist in den nächsten Jahren in keiner Weise zu rechnen. Im Gegenteil, auf Grund der hohen Verschuldung der Staaten ist mit einer Verschärfung der Situation und damit auch zu einer weiteren Reduktion der für die Pension angesparten Pensionssummen zu rechnen.

Es ist höchst bedenklich, wenn unter diesen Bedingungen die Erwerbstätigen weiterhin gedrängt werden in dieses höchst riskante Pensionssystem zu investierten. Gerade in der derzeitigen Situation müsste die Regierung alles daransetzen, um das staatliche Pensionssystem zu fördern. Es ist nicht nur riskant, wenn man die für die Pension notwendigen Ansparsummen dem Finanzkapital zur Verfügung stellt, man schwächt damit auch das staatliche Umlagesystem. Letzteres hat über Jahrzehnte hervorragend funktioniert. Schließlich ist es auch wesentlich effizienter. 1,8% Verwaltungsaufwand stehen ca. 15% Verwaltungsabzüge bei den privaten Pensionskassen gegenüber. Allerdings kann nicht verschwiegen werden, dass bei sinkender Erwerbsquote   auch in diesem System Probleme entstehen können und Anpassungen vorgenommen werden müssen. Dabei geht es um sinnvolle Steuerungsmechanismen, um einer eventuell sinkenden Erwerbsquote entgegenwirken zu können.

Ein Mittel dazu ist die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe. Die Nettolohnquote am Volkseinkommen ist in den letzten Jahrzehnten deutlich gesunken, während die Gewinne davongaloppiert sind. Kein Wunder, wenn die Sozialversicherungsbeiträge dann hinter dem Wachstum des volkswirtschaftlichen Reichtums hinterherhinken. Gerade in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation, in welcher immer mehr Betriebe und Konzerne auf Automatisierung setzen und Personal entlassen, um ihre Renditen zu steigern, ist es wichtig von der Lohnsummenbesteuerung auf die Besteuerung der gesamten Wertschöpfung umzustellen. Personalintensive Betriebe würden davon profitieren, die „Personalabbauer“ würden durch eine Wertschöpfungsabgabe ihren Beitrag zur Absicherung des staatlichen Pensionssystems leisten, und Beträge für das Pensionssystem wäre weniger vom Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Pensionisten abhängig, sondern wesentlich gerechter von dem, was wir als Gesellschaft erwirtschaften.

Wenn man der Bevölkerung immer wieder irreführend  erklärt, die Pensionen müssten sinken, wenn die Menschen älter werden bzw. weniger Erwerbstätige auf einen Pensionsbezieher kommen als derzeit, so ist dies grundlegend, mitunter aber auch absichtlich falsch und neoliberal gedacht. Einerseits können wir keine genauen Voraussagen darüber treffen. Was ist im Falle eines Krieges oder etwa der derzeitigen Zuwanderung von Flüchtlingen? Andererseits jedoch wissen wir, dass die Höhe der Pensionen einzig und allein davon abhängig sein soll, was eine Gesellschaft volkswirtschaftlich gesehen erwirtschaftet. Daher hat sich eine Pensionsdebatte - wie im übrigen auch die um Löhne und Gehälter - an einer Verteilungsdiskussion zu orientieren. Wie viel erwirtschaften wir, ist die entscheidende Frage. Sodann muss man überprüfen,  in welchem Verhältnis dazu die eingezahlten Sozialbeiträge stehen und hier notfalls nachbessern.

Unsere Regierungen führen jedoch seit Jahren eine Scheindiskussion, indem sie die Pensionsfrage an das zu erwartende Lebensalter bzw. an die Zahl der Beitragszahler koppeln. Dabei nutzen sie diese falsche Argumentation für Maßnahmen (Hinaufsetzen des Pensionsalters, Durchrechnungszeiträume, Angleichung von Pensionskassen, Erschweren der Invaliditäspensionen, Pensionsabzüge,....) um eine Angleichung aller Pensionen auf einem möglichst niedrigen ASVG-Niveau zu erreichen. Diese Senkung der Pensionshöhen bewirkt natürlich - gemessen an der tatsächlichen Wertschöpfung - auch eine permanente Senkung der Sozialbeiträge und eine Schwächung der staatlichen Pensionskassen. Gut für gewinnorientierte Unternehmen, schlecht für die Arbeitnehmer, die sich - sofern sie dazu finanziell in der Lage sind - zunehmend den riskanten Spekulationen der Finanzmärkte unterwerfen müssen, um wenigstens auf eine materielle Absicherung ihres Lebensabends hoffen zu können.

Die „Steuerinitiative im ÖGB“ fordert daher die Bundesregierung auf, die Finanzierung des staatlichen Pensionssystems endlich zu überdenken und die Berechnung der Sozialbeiträge von der Lohnsummenbesteuerung auf Wertschöpfungsbasis umzustellen. (Gerhard Kohlmaier, 24.11.2015)

 

 
Woko vom 22.11.2015 Drucken E-Mail

siehe "Aktuelles Thema": Der nächste Angriff auf die Pensionen steht bevor!

 
<< Start < Zurück 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 Weiter > Ende >>

Seite 58 von 92