Steuerini
Woko vom 7.5.: Entschuldigung Drucken E-Mail

 

Leider ist es mir in dieser Woche nicht möglich einen Kommentar zu verfassen, denn meine gesamte Zeit muss ich meinen ehemaligen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen, welche in dieser und in der nächsten Woche ihre Reifeprüfung ablegen.

Ja, meinen ehemaligen Schülern, denn sie sind seit Ende des Schuljahres, und das war heuer der 28.April,  nicht mehr meine Schüler und ich bekomme natürlich auch nichts bezahlt für Schüler, die keine mehr sind.

Aus diesem Grunde ist meine Tätigkeit innerhalb der Reifeprüfung (In meinem Fall die Korrektur der schriftlichen Reifeprüfung aus Deutsch) eine Leistung, welche extra - also außerhalb meiner Lehrverpflichtung - bezahlt wird.

Für die komplette Beurteilung einer Reifeprüfung aus Deutsch benötigt man als erfahrener Lehrer im Durchschnitt pro Arbeit 3 Stunden (incl. des administrativen Aufwands). Im konkreten Fall macht das in Summe bei 20 Kandidaten 60 Stunden.

Selbstverständlich möchte der Vorsitzende der Reifeprüfungskommission die beurteilten Arbeiten innerhalb von einer Woche vorgelegt bekommen. Dass ich in dieser Woche auch noch meiner ganz normalen Tätigkeit als Lehrer, also meiner wöchentlichen Lehrverpflichtung nachzukommen habe, versteht sich von selbst. Trotzdem ist es ein Problem, wie man bei einem normalen Wochenaufwand von ca. 40 Arbeitsstunden (Unterrichtstätigkeit, Vor- und Nachbereitungen, Sprechstunde, Anwesenheitsstunde, notwendige Gespräche, administrative Aufgaben) diese zusätzlichen 60 auch noch unterbringt. Ich bitte daher um Verständnis.

Immerhin bekomme ich pro Korrektur einer schriftlichen Reifeprüfung € 11,90.- brutto.

Das macht also € 3,96.- brutto pro Stunde Korrektur. Davon bleiben mir netto doch so an die 2 Euro.

Fragen Sie einmal einen Rechtsanwalt, einen Arzt oder irgendeinen anderen Akademiker, was er für 2 Euro/Stunde bereit ist zu tun. Oder fragen Sie einen Facharbeiter, eine Putzfrau oder einen Hilfsarbeiter, ob er Ihnen seine Dienste um € 3,96.-brutto  anbietet.

 

Wo bleibt denn da die in der Öffentlichkeit so gerne als Betoniererbande bezeichnete gewerkschaftliche Vertretung der Lehrer, wo organisiert sie denn den Widerstand gegen eine mehr als unmenschliche Bezahlung einer hochanstrengenden Tätigkeit? Ja, wo denn? (Gerhard Kohlmaier)

 
Woko vom 1.5. entfällt Drucken E-Mail

Der Wochenkommentar vom 1. Mai entfällt.

 
Woko vom 23.4.: Weg mit der kalten Progression! Drucken E-Mail

„Steuern sind zum Steuern da“ ist ein wichtiger Grundsatz einer guten Steuerpolitik. Ein weiterer ist aber auch der einer Transparenz des Steuersystems, welche Verteilungswirkungen für den Bürger nachvollziehbar macht und offenlegt.

Jedes Jahr nimmt der Staat ca. 2,5 Milliarden Euro dadurch ein, dass Steuerzahler durch Lohnerhöhungen in höhere Steuerstufen fallen und somit ihre Erhöhung dem Staat zugute kommt. Diese sogenannte kalte Progression ist nichts anderes als eine indirekte Erhöhung der Steuerlast, welche für die Arbeitnehmer ohnehin schon eklatant hoch ist.

Gerade diese kalte Progression ist verantwortlich dafür, dass die Lohnsteuersenkung von 2009 (Sie wurde beim Durchschnitt der Arbeitnehmer von 49% auf 47,9% gesenkt) bereits wieder verpufft ist und bereits wieder über 49% liegt. Wie gewonnen, so zerronnen scheint das Los der österreichischen Arbeitnehmer seit Jahren zu sein. Darüber kann auch die Steuerreform, die seit 1.Jänner in Kraft ist, nicht hinwegtäuschen, denn obwohl sie den Effekt der kalten Progression abgefedert hat, ist deren Wirkung im Unterschied zu einmaligen Änderungen im Steuersystem eine permanente.

Entweder verhandeln die Sozialpartner trotz steigender Wertschöpfung seit vielen Jahren äußerst geringe Lohnerhöhungen bzw. Nulllohnrunden, was aus Sicht der Steuerinitiative völlig unverständlich ist - dann ergibt sich für die Arbeitnehmer ohnehin kein Plus - oder aber die Erhöhung wird durch die Inflation und die kalte Progression zunichte gemacht. Laut OECD löst sich daher ein Bruttogehaltsplus von 2,4% für den Arbeitnehmer in Luft auf.

Seit vielen Jahren verlangen daher die Interessensverbände der Arbeitnehmer die Abschaffung dieser automatischen Steuererhöhung, seit vielen Jahren versprechen Regierungen, diesen Automatismus abzuschaffen. Geschehen ist bis dato nichts.

Derzeit verhandeln SPÖ und ÖVP wieder einmal über die Abschaffung dieser Zusatzbesteuerung, allerdings zeichnet sich jetzt schon ab, dass an eine solche in Wahrheit nur bedingt gedacht ist. Entlastet man, wie die SPÖ vorschlägt, nur die unteren zwei Steuerstufen, dann wirkt die kalte Progression bei allen Gehältern, die über € 18000.- brutto im Jahr liegen, weiterhin. Denkt man an eine Anpassung erst ab einer kulminierten Inflationsrate von 5%, wie es die ÖVP will, dann stellen die Arbeitnehmer bei der derzeitigen Inflationsrate weiterhin jahrelang dem Staat ihr Geld unentgeltlich zur Verfügung.

Will man die kalte Progression tatsächlich abschaffen, dann gibt es nur eine Möglichkeit: nämlich die Anpassung der Steuerstufen an die jährliche Inflation. Steuerliche Gestaltungs- und Verteilungsspielräume, welche z.B. ÖGB und AK einfordern, durch eine schleichende Steuererhöhung von Besserverdienern aufrecht erhalten zu wollen, ist der falsche Weg. Jeder Bürger soll darüber Bescheid wissen, wie viel an Steuern und aus welchem Grunde er zu zahlen hat. In einem transparenten Steuersystem kann kein Platz für indirekte Steuererhöhungen oder nicht durchschaubare Umverteilungen sein! (Gerhard Kohlmaier)

 

 
Woko vom 16.4.: Schwarz gilt es zu verhindern! Drucken E-Mail

SPÖ-Delegationsleiterin Evelyn Regner beklagt einem Gastkommentar, erschienen in der Wiener Zeitung am 14.4., die mangelhafte Transparenz der von Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Unterlagen zum laufenden Untersuchungsausschuss die Panama-Papers betreffend. Sie würden, so meint die Autorin, gerade dann, wenn die Inhalte interessant und prekär seien, in geschwärzter Form vorgelegt werden.

Neu ist das nicht, weder für die Arbeit des EU-Parlamentes noch für die Untersuchungen von nationalen, z.B. österreichischen Untersuchungsausschüssen. Seien es nun Banken oder Ministerien, die geschwärzte Akten vorlegen: es stellen sich zumindest zwei logische Fragen: Wer schwärzt hier in wessen Interesse und auf Grundlage welcher Gesetze? Wie reagieren unsere Parlamentarier auf das Szenario?

Kann es das Interesse einer Bank oder etwa des Finanzministeriums sein, die Verfolgung von Delikten der Steuerhinterziehung durch Schwärzen von Akten zu verhindern oder zu erschweren? Gemäß dem österreichischen Bundesdatenschutzgesetz (§28) ist das Schwärzen dann möglich, wenn ein „schutzwürdiges Interesse des Betroffenen“ vorliegt. Es geht hier also nicht um Anliegen von Banken oder Ministerien, sondern um den Schutz ihrer Klientel. Selbstverständlich hat der Steuerhinterzieher ein Interesse daran, dass seine Machenschaften der Öffentlichkeit, U-Ausschüssen oder sogar den Gerichten nicht bekannt gegeben werden, aber „schutzwürdig“ sind sie deshalb noch lange nicht. Im Gegenteil, sie sind mitunter strafbar. Das bedeutet also, dass etwa Banken oder Ministerien im Wesentlichen erlaubt ist, strafbare Tatbestände durch Schwärzen von Akten zu verschleiern. Damit jedoch machen sie sich selbst strafbar. Die Frage, warum sie dies dann eigentlich tun, lässt sich nur durch ein besonderes Nahverhältnis zu den Betroffenen erklären, welches mitunter vielleicht auch den Beigeschmack von Korruption hat. Es wäre demnach eine dringende Aufgabe für unsere Gesetzesvertreter im Parlament, das Bundesdatenschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass das Schwärzen von Daten für untersuchende Gremien wie U-Ausschüsse und selbstverständlich Gerichte verbietet. In Österreich gibt es zumindest seit dem HYPO-Untersuchungsausschuss eine Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, dass für die Arbeit von U-Ausschüssen sämtliche Akten ungeschwärzt vorzulegen seien. Man darf gespannt sein, wie und ob sich diese Entscheidung im derzeitig stattfindenden U-Ausschuss zum Eurofighterkauf auswirken wird oder ob in solchen Fällen nicht auch strafrechtliche Schritte notwendig wären.


Auch das Europäische Parlament muss diesbezüglich handeln. Geschwärzte Akten für Untersuchungsausschüsse, von welchem Staat, von welcher Institution auch immer, können nicht geduldet werden. In solchen Fällen bedarf es einerseits der sofortigen Information an die europäischen Bürger, die ihrerseits Druck ausübend können, andererseits aber auch diverser Sanktionsmechanismen solchen Staaten und Institutionen gegenüber. Und letztlich liegt es auch an den EU-Parlamentariern selbst für eine Judikatur zu sorgen, welche ein solches Vorgehen gesetzlich ausschließt. Nur zu jammern über diesen Zustand, ist zu wenig. (Gerhard Kohlmaier)


 
Osterwünsche Drucken E-Mail

 

Ich wünsche allen Besuchern meiner Seite ein frohes Osterfest!

Gerhard Kohlmaier

 
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